Vereinsport unter Auflagen wieder möglich

veröffentlicht am , Erstellt von Pressedienst Stadt Dülmen

Städtische Sportanlagen bleiben aber noch geschlossen

Vereinssport im Freien ist unter strengen Vorgaben wieder möglich: Stadtsportring und Stadt haben sich in Abstimmung mit dem Kreissportbund heute auf diese Regelung verständigt. Vereine dürfen ihre Anlagen wieder öffnen, wenn entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Als Grundlage dienen hierfür die Empfehlungen des Landessportbundes (LBS): Diese können auf der Seite www.vibbs.de abgerufen werden.

 

So müssen entsprechende Hygienemaßnahmen, wie zum Beispiel das Bereitstellen von Desinfektionsmittel, sichergestellt werden. Umkleiden und Duschen dürfen ebenso nicht benutzt werden wie Gastronomiebereiche oder Gemeinschaftsräume. Vereine müssen einen Corona-Beauftragten benennen und Spiel- und Übungsleiter in Hygienevorschriften unterrichten. Aushänge informieren über die wichtigsten Verhaltensregeln. Zuschauer dürfen das Gelände nicht betreten. Zudem gelten die bestehenden Abstandsregelungen, so dass Kontaktsport nicht erlaubt ist.  Diese Regelungen verhindern zwar reguläres Fußballtraining – individuelle Technik- und Laufübungen ohne Kontakt sind jedoch erlaubt. Vereine müssen zudem dokumentieren, welche Kinder oder Erwachsene das Vereinsgelände besucht haben.

„Diese Empfehlungen des Landessportbundes lassen Trainingsbetrieb in der gewohnten Form zwar noch nicht wieder zu. Sie geben den Vereinen aber die Chance, unter Beachtung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ihr Sportangebot behutsam wieder hochzufahren“, sagt Ralf Frerick, Abteilungsleiter Schule und Sport der Stadt Dülmen.

Städtische Sporteinrichtungen wie das Sportzentrum Süd oder die Skateanlage bleiben dagegen in der kommenden Woche noch geschlossen, da die Einhaltung der Regelungen bei öffentlich zugänglichen Sportstätten nicht gewährleistet werden kann. Auch Sport- und Turnhallen sind nach wie vor nicht geöffnet.

In einer Videokonferenz mit Verantwortlichen aus anderen Kommunen sowie dem Kreissportbund wurde beschlossen, diese Regelungen einheitlich umzusetzen.

Hygiene-, Abstands- und Zutrittsregeln

  • Zutrittsbeschränkung: max. 1 Person pro 10 m², insgesamt XX Personen auf der Anlage
  • Kein Zutritt für Zuschauerinnen und Zuschauer – ausgenommen sind Betreuungspersonen von Kindern bis 12 Jahre
  • Abstand halten – mindestens 1,5 m – auch während der Pausen
  • Bitte Mund- Nasenschutz vor und nach dem Training tragen
  • Hände regelmäßig waschen und desinfizieren
  • Toilettennutzung: Nur 1 Person gleichzeitig